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   AG Darmstadt, 18.01.2012 - 301 C 168/11   

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https://dejure.org/2012,4110
AG Darmstadt, 18.01.2012 - 301 C 168/11 (https://dejure.org/2012,4110)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 18.01.2012 - 301 C 168/11 (https://dejure.org/2012,4110)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 301 C 168/11 (https://dejure.org/2012,4110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: verbrauchsabhängige Kosten des folgenden Kalenderjahres bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangel der Betriebskostenabrechnung bei der Abrechnung von verbrauchsabhängigen Kosten des folgenden Kalenderjahres bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2; BGB § 551
    Mangel der Betriebskostenabrechnung bei der Abrechnung von verbrauchsabhängigen Kosten des folgenden Kalenderjahres bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anderer Abrechnungszeitraum: Betriebskostenabrechnung mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 240/07

    Anforderungen an die Einhaltung von Abrechnungszeiträumen in der

    Auszug aus AG Darmstadt, 18.01.2012 - 301 C 168/11
    15 Der BGH hat hier in seiner grundlegenden Entscheidung vom 30.04.2008 (NJW 2008, 2328 - 2330) ausgeführt, dass wenn über verbrauchsabhängige Betriebskosten nicht getrennt von den sonstigen Betriebskosten abzurechnen ist, eine Gesamtabrechnung der Betriebskosten nicht deshalb formell unwirksam ist, weil der Abrechnungszeitraum einer in die Gesamtabrechnung eingestellten Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten nicht deckungsgleich ist mit dem der Gesamtabrechnung zu Grunde liegenden Abrechnungszeitraum.
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